Das Oberste Verwaltungsgericht in Warschau hat die Kassationsbeschwerde der Frank Bold Stiftung zurückgewiesen und damit den Streit um die Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen für Block 7 des Kraftwerks Turów endgültig beendet.

Wie auf der Website des KWB Turów zu lesen ist, hat das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 9. September 2025 die Entscheidung des Marschalls der Woiwodschaft Niederschlesien vom 10. Mai 2021 rechtskräftig, mit der die Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen aus der Anlage des Kraftwerksblocks Nr. 7 in Turów, die unter das Emissionshandelssystem fällt, erteilt wurde.

Zur Erinnerung: Mit der Entscheidung des Marschalls vom Mai 2021 wurde die Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen für die Brennstoffverbrennungsanlage im Kraftwerk Turów aktualisiert und auch auf die CO2-Emissionen des neu gebauten Blocks Nr. 7 ausgedehnt. Gegen diese Entscheidung legte die Umweltorganisation Frank Bold Foundation Berufung ein und warf Verfahrensverstöße bei der Einholung der Stellungnahme des Nationalen Zentrums für Emissionsbilanzierung und -management zum aktualisierten Emissionsüberwachungsplan vor, der integraler Bestandteil der Genehmigung ist.

In seiner rechtskräftigen Entscheidung stellte das Oberste Verwaltungsgericht fest, dass die von der Frank Bold Foundation vorgebrachten Vorwürfe unbegründet waren.

Block 7 des Kraftwerks Turów mit einer Leistung von 496 MW wurde 2021 in Betrieb genommen. Nach Angaben von PGE handelt es sich um die modernste Braunkohlekraftwerksanlage in Europa, die strenge Umweltanforderungen erfüllt, darunter auch die aus den BAT-Schlussfolgerungen resultierenden.

Autor: MJ

Quellen: 1, 2.