Bedeutung und Ziel der Richtlinie

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein zentraler Rechtsakt der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Art und Weise, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten, zu revolutionieren. Ihr Hauptziel ist es, den Umfang der obligatorischen nichtfinanziellen Berichterstattung zu erweitern, um den Zugang zu detaillierteren, vergleichbaren und verlässlicheren Informationen zu ermöglichen. Dadurch sollen Interessengruppen, einschließlich Investoren, Kunden und Verbraucher, besser in der Lage sein, zu beurteilen, welche Unternehmen ihre Erwartungen in Bezug auf Nachhaltigkeit erfüllen.[1]

Die CSRD-Richtlinie ist eine Weiterentwicklung der vorherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die seit 2014 in Kraft war. Die NFRD verpflichtete große Unternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Daten, doch das Fehlen präziser Berichtsstandards führte zu einer unterschiedlichen Qualität und Inhalt der Berichte. Die CSRD soll diese Mängel durch die Einführung einheitlicher Berichtsstandards auf EU-Ebene beseitigen.[2]

Erweiterung des Geltungsbereichs

Die CSRD erweitert den sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der Pflichtberichterstattung erheblich. Sie umfasst nun nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die an der Börse notiert sind, sowie bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU tätig sind. Es wird geschätzt, dass die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen von 11.600 auf 49.000 steigen wird.

In Polen werden die neuen Vorschriften etwa 3.800[3] Unternehmen betreffen, und in der Bundesrepublik Deutschland etwa 15.000.[4]

Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die Einführung der CSRD-Berichtspflicht einmalig Kosten von knapp 750 Millionen Euro für Unternehmen in Deutschland verursachen wird, bei jährlichen Ausgaben von schätzungsweise 1,4 Milliarden Euro.

Neue Berichtsstandards

Die Richtlinie führt neue Berichtsstandards ein, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in Zusammenarbeit mit Interessengruppen und Experten entwickelt werden sollen. Diese Standards sollen bestehende Normen und Vorschriften berücksichtigen und zielen darauf ab, die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Daten durch die Anwendung quantitativer Indikatoren zu erhöhen.

Die Berichtspflicht betrifft große Unternehmen, börsennotierte KMU und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten. Die Einführung der Richtlinie erfolgt schrittweise, beginnend im Jahr 2024 für die größten Unternehmen und endend im Jahr 2028, wenn alle betroffenen Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen.

Der Umsetzungsplan der Richtlinie sieht vor, dass ab 2024 die größten öffentlichen Interessenseinheiten berichten müssen, ab 2025 alle großen Unternehmen und ab 2026 börsennotierte KMU. KMU haben die Möglichkeit, die Berichtspflicht bis 2028 zu verschieben.

Spezifika des polnischen Marktes

Der polnische Markt zeichnet sich durch einen hohen Anteil an aus Kohle erzeugter Energie aus, was die Wettbewerbsfähigkeit polnischer Unternehmen im Kontext der Berichterstattung über Kohlendioxidemissionen beeinflussen kann. Die CSRD-Richtlinie erfordert die Offenlegung solcher Daten, was die Attraktivität polnischer Unternehmen im Vergleich zu anderen europäischen Unternehmen mindern könnte.

Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in Polen erforderte die Annahme entsprechender nationaler Vorschriften. Der Gesetzgebungsprozess war verzögert, was ein Problem für Unternehmen darstellte, die bereits ab 2024 nach den neuen Standards berichten müssen. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie wurde im Dezember 2024 verabschiedet und trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

Verspätungen bei der Umsetzung der Richtlinie könnten dazu führen, dass die neuen Standards von polnischen Unternehmen in den Berichten für das Jahr 2024 nicht vollständig angewendet werden. Es besteht das Risiko, dass Unternehmen die Verzögerung als Vorwand für ungenaue Berichterstattung nutzen, was sich negativ auf ihre Reputation und Marktattraktivität auswirken könnte.[5]

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Anforderungen

Das Gesetz zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie sieht strafrechtliche Sanktionen für die Verantwortlichen der Einheiten vor, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständig sind, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Sanktionen umfassen Geldstrafen und Freiheitsbeschränkungen. Ungenaue Berichterstattung kann auch zu finanziellen Verlusten und Reputationsschäden führen.

Unternehmen sollten sich so schnell wie möglich an die neuen Berichtspflichten anpassen, um Sanktionen zu vermeiden und die Chance zu nutzen, ihre Marktattraktivität zu steigern. Ebenso wichtig ist die Investition in erneuerbare Energiequellen, um die Wettbewerbsfähigkeit polnischer Unternehmen im Kontext der Kohlendioxidemissionen zu verbessern.


[1] https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/Corporate-Sustainability-Reporting-Directive/corporate-sustainability-reporting-directive-art.html

[2] https://finance.ec.europa.eu/news/commission-adopts-european-sustainability-reporting-standards-2023-07-31_en

[3] https://grantthornton.pl/publikacja/dyrektywa-csrd-raporty-esg-obowiazkowe-dla-tysiecy-polskich-firm-poczawszy-od-2025-r/

[4] https://www.iwd.de/artikel/csrd-berichtspflicht-fuer-rund-15000-unternehmen-626952/

[5] https://esg.instrat.pl/dyrektywa-csrd/