Das Dokument „Aktionsplan – Übertragung ehemaliger Bergbauflächen in Schlesien“ beschreibt den Prozess der Übertragung von Bergbaufolgelandschaften in der Woiwodschaft Schlesien, der am stärksten kohleabhängigen Region der EU. Die Gesellschaft für die Restrukturierung der Bergwerke (SRK) verwaltet rund 3.000 Hektar solcher Flächen. Ihre Aufgaben umfassen die Stilllegung außer Betrieb gesetzter Bergwerksanlagen, die Verwaltung von Vermögenswerten aus geschlossenen Zechen sowie die Vermeidung von Umweltrisiken. SRK setzt Transformationsprojekte um, darunter den Katowicer Gaming- und Technologie-Hub sowie das Projekt „Kazimierz OdNowa“ in Sosnowiec (S. 2).
Die Woiwodschaft Schlesien durchläuft seit den 1990er Jahren die Stilllegung von Bergwerken (S. 2). Die Zahl der Steinkohlezechen sank von 70 auf 17, etwa 3.000 Hektar ehemaliger Bergbauflächen werden von SRK verwaltet. SRK wurde im Jahr 2000 gegründet und ist zuständig für die Abwicklung der Stilllegung nicht mehr genutzter Bergwerksobjekte, die Verwaltung der Vermögenswerte geschlossener Zechen und die Prävention von Umweltgefahren (S. 2).
SRK realisiert Transformationsvorhaben, die u. a. aus dem Fonds für den Gerechten Übergang finanziert werden. Beispiele sind der Katowicer Gaming- und Technologie-Hub sowie „Kazimierz OdNowa“ in Sosnowiec (S. 2). Zugleich wird SRK für mangelnde Transparenz und Langsamkeit bei der Übertragung von Flächen an Kommunen kritisiert. SRK verweist darauf, dass begrenzte Ressourcen und die Komplexität von Sanierungsprozessen die größten Herausforderungen darstellen (S. 3).
Eine SWOT-Analyse für fünf schlesische Gemeinden – Bytom, Czeladź, Jastrzębie-Zdrój, Miedźna und Sosnowiec – zeigt unterschiedliche Herausforderungen und Chancen der Transformation ehemaliger Bergbauareale (S. 5). In Bytom weist die Bergbaufläche Nr. 121 etwa eine komplexe Eigentumsstruktur und potenzielle Kontaminationen auf, verfügt jedoch über eine gute Anbindung an die Straßeninfrastruktur (S. 6).
Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Berichts betonen die Notwendigkeit einer Novellierung des Gesetzes über das Funktionieren des Steinkohlenbergbaus, um die Interessen der lokalen Gemeinschaften besser zu berücksichtigen (S. 12). SRK sollte vollständige Daten zu ihren Liegenschaften offenlegen und den Dialog über die Verantwortlichkeit für nach dem Verkauf entdeckte Verunreinigungen führen. Empfohlen wird außerdem, dass SRK darauf verzichtet, die wirtschaftliche Nutzung der übertragenen Flächen für einen Zeitraum von zehn Jahren zu blockieren (S. 13).
Zusätzlich melden die Gemeinden Bedarf an Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Management ehemaliger Bergbaugebiete (S. 15). Als Reaktion darauf wird die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Gemeinden und weiterer Institutionen empfohlen, um die Möglichkeiten der Anwendung des Gesetzes über großflächige degradierte Gebiete zu prüfen (S. 15).
Autor:MJ
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